AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen der Electrolux Hausgeräte GmbH

 

I. GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für die gesamten Vertragsbeziehungen zwischen der Electrolux Hausgeräte GmbH, Fürther Straße 246 in 90429 Nürnberg, Sitz Nürnberg, HRB-Nr. 20603, Umsatzsteuer ID-Nr: DE 811117185 (im Folgenden kurz Electrolux) und ihren Kunden (Verbraucher nach § 13 BGB, Unternehmer nach § 14 BGB, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; individuelle Vertragsabreden haben in jedem Falle Vorrang vor diesen AGB.

 

II. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1. WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage. Die Widerrufsfrist beginnt bei einem Kaufvertrag, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Liefern wir Ihnen die Ware in mehreren Teilsendungen oder -stücken, beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden die Waren getrennt geliefert, beginnt die Widerrufsfrist, sobald Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über die Ausführung einer Reparatur oder eines sonstigen Dienstleistungsvertrages beginnt die Widerrufsfrist mit dem Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Electrolux Hausgeräte GmbH, Fürther Str. 246, 90429 Nürnberg, Telefon-Nr. 0911-323-2000 (bei Reparatur: 0911 323-2110), Telefax-Nr.: 01805/001194 (bei Reparatur: 01805/804141), E-Mail: ersatzteile@electrolux.de (bei Reparatur: service@electrolux.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür für Ersatzteile das unter folgendem Link zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, für den Widerruf von Haushaltsgeräten das unter folgenden Link verfügbare Muster-Widerrufsformular, welche jedoch nicht vorgeschrieben sind.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist; dies gilt nicht, wenn wir die Waren selbst abholen, weil die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesendet werden können.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Können die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden, holen wir die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigem Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

3. Besonderer Hinweis für dringende Reparatur- oder Instandhaltungsaufträge

Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu bei Verträgen, bei denen Sie uns ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei einer Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

III. Liefer- und Verkaufsbedingungen

1. Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen, die zwischen Electrolux und dem Kunden abgeschlossen werden.

1.1. Vertragsschluss

1.1.1. Bestellt ein Kunde bei Electrolux eine Ware, stellt dies ein Angebot an Electrolux zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar, das der Annahme durch Electrolux bedarf. Die Annahme kann auch durch schlüssiges Verhalten, insbesondere durch Zusendung der Ware erfolgen. Eine Bestätigung allein über den Eingang der Bestellung (Bestellbestätigung) stellt noch keine Annahme des Vertrages durch Electrolux dar.

1.1.2. Stellt Electrolux während der Bearbeitung einer Bestellung fest, dass eine vom Kunden bestellte Ware nicht verfügbar ist, informiert Electrolux unverzüglich den Kunden hierüber. Ist eine Lieferung der bestellten Ware innerhalb von 30 Tagen nicht möglich, ist der Kunde berechtigt, von seiner Bestellung zurückzutreten. Etwaige bereits geleistete Gegenleistungen des Kunden werden von Electrolux unverzüglich erstattet.

1.1.3. Nimmt Electrolux das Angebot eines Kunden an, der Unternehmer ist, gilt ergänzend Folgendes: Kann Electrolux ohne eigenes Verschulden die bestellte Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Annahme des Angebotes liefern, obwohl Electrolux bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestelllungen aufgegeben hat, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ziffer 1.2 Satz 3 gilt entsprechend.

1.1.4. Angebote von Electrolux gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.2. Lieferung

1.2.1. Leistungs- und Erfüllungsort ist Nürnberg. Electrolux liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

1.2.2. Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung einer Ware in unseren (elektronischen) Katalogen oder Bestellbestätigungen sind lediglich voraussichtliche Angaben und unverbindlich. Liefertermine, die in einer Auftragsbestätigung genannt sind, sind verbindlich. Eine vereinbarte Lieferfrist ist gegenüber einem Unternehmer auch eingehalten, wenn Electrolux die Sache bis zur vereinbarten Frist dem Spediteur ausgeliefert hat oder die Erzeugnisse bis zur vereinbarten Frist für den Kunden abholbereit sind. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

1.3. Preise Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

1.3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lager Electrolux zzgl. Verpackung und Versandkosten und, soweit der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, zzgl. Umsatzsteuer (soweit noch nicht bereits ausgewiesen). Alle Preise gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer.

1.3.2. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ist ohne Abzüge sofort nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung fällig, wenn eine andere Zahlungsvereinbarung nicht getroffen wurde oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen nicht ausgewiesen sind.

1.3.3. Der Kunde kann nicht mit solchen Forderungen aufrechnen oder von einem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen, es sei denn, es handelt sich um unbestritte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Ist der Kunde kein Verbraucher, kann er Zahlungen nur insoweit zurückhalten, als dies in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht

1.3.4. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug oder beantragt er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, werden alle offenen Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig.

1.3.5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Electrolux (im Folgenden kurz Vorbehaltsware).

1.3.6. Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt daneben Folgendes: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Electrolux bis zur Erfüllung sämtlicher Electrolux gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Electrolux erfolgt und dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Kunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Kunden übergeht. Der Kunde ist ohne Zustimmung der Electrolux nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder diese zur Sicherung zu übereignen.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird ausschließlich im Namen der Electrolux und deren Interesse vorgenommen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde Electrolux unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an die Electrolux ab, die diese Abtretung annimmt, ohne dass es noch später besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Kunden mit seinen Abnehmern ergeben. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht der Electrolux gehörenden Waren veräußert, tritt der Kunde die Forderung nur in Höhe des von Electrolux in Rechnung gestellten Betrages (inkl. Umsatzsteuer) an Electrolux ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, Electrolux nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des so entstandenen Miteigentumsanteils der Electrolux an der veräußerten Sache; entsteht kein Miteigentumsanteil, erfolgt die Abtretung in Höhe des Teils der Gesamtpreisforderung, der dem von Electrolux in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung des Kunden hieraus im gleichen Umfang an Electrolux abgetreten, wie vorstehend für die Weiterveräußerung bestimmt. Die abgetretenen Forderungen dienen Electrolux in gleicher Weise als Sicherheit wie die Vorbehaltsware.

Bis auf Widerruf und solange sich der Kunde nicht in Verzug befindet, ist der Kunde jedoch berechtigt, die Electrolux abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen von Electrolux hat der Kunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Electrolux die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Kunde. Bei Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren geht das Eigentum erst mit der vollständigen Einlösung des Schecks über. Electrolux wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl der Electrolux freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei Nichteinlösung fälliger Wechsel oder Schecks, Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag oder einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden ist Electrolux auch ohne vom Vertrag zurückzutreten zur Rücknahme sämtlicher noch unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren und zur Geltendmachung der weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Der Kunde gewährt Electrolux bzw. deren Beauftragten zum Zwecke der Bestandserfassung bzw. Rücknahme Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Electrolux ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen

1.3.7. Sofern der Kunde ein Verband oder eine Einkaufsgesellschaft eines Unternehmensverbundes ist, versichert er, dass er die gewährten Einkaufsvorteile seinen Mitgliedsunternehmen bzw. Anschlusshäusern offenlegt und an diese weiterleitet, soweit er diesen gegenüber hierzu verpflichtet ist sowie dass die buchhalterische und steuerliche Erfassung ordnungsgemäß durch den Verband bzw. die Einkaufsgesellschaft erfolgt.

1.4. Gewährleistung

1.4.1. Electrolux leistet Gewähr entsprechend des gesetzlichen Gewährleistungsrechts . Die Rechte aus einer Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Electrolux über die Art der Nacherfüllung. § 377 HGB bleibt unberührt.

1.4.2. Mängelansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

1.5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit Electrolux nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit haftet. Ebenso haftet Electrolux wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also für Pflichten, die Electrolux dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

1.6. Force Majeure

Ist der Kunde Unternehmer, ist Electrolux von allen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden befreit und nicht verpflichtet, diese ganz oder teilweise zu erfüllen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt (Force Majeure) eintritt und eine Vertragspartei hiervon betroffen ist. Unter höhere Gewalt fallen insbesondere Feuer, Explosion, Orkan, Überschwemmung, Seuchen (inkl. Epidemien oder Pandemien), Krieg, Aufruhr, Arbeitsniederlegung und Arbeitskampf gehören, sowie jede Form von staatlichen Eingriffen, nicht von Electrolux verschuldete Betriebsstörungen (einschließlich Transport), die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten . Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der Vorlieferanten von Electrolux gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist und einen geeigneten Nachweis gegenüber Electrolux erbringt.

Während eines Ereignisses höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Electrolux für einen Zeitraum ausgesetzt, der dem Zeitraum entspricht, in dem das Ereignis höherer Gewalt vorliegt. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als zwei (2) Monate andauert, kann jede Partei den von dem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung in Textform an die andere Partei beenden, ohne dass eine Entschädigung fällig wird.

2. Besondere Liefer- und Verkaufsbedingungen für Online Webshops

Die folgenden Besonderen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten ergänzend für Bestellungen, Lieferungen und Verträge über Waren die in Webshops von Electrolux präsentiert werden. Bei Abweichungen zwischen den Besonderen Liefer- und Verkaufsbedingungen und den Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen unter Ziffer 1, sind die Besonderen Liefer- und Verkaufsbedingungen vorrangig.

2.1. Allgemeines

2.1.1. Die Bedingungen für die Verwendung Ihrer persönlichen Daten können hier eingesehen werden.

2.1.2. Ist der Kunde ein Verbraucher, bestätigt der Kunde, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung mindestens 18 Jahre alt ist.

2.1.3. Mit seiner Bestellung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss sämtlicher anderen Bedingungen (insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden), die durch Handel, Branchenüblichkeit, gelebte Praxis oder Geschäftsbeziehungen einbezogen werden könnten. Abweichungen von den Bedingungen sind zwischen Electrolux und dem Kunden nur verbindlich, wenn ein autorisierter Vertreter von Electrolux ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt

2.1.4. Electrolux behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Maßgeblich für die Bestellung durch den Kunden sind die im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.1.5. Der Kunde ist für die Richtigkeit der E-Mail-Adresse, der Lieferadresse, der Mobiltelefonnummer und aller weiteren Informationen, die er Electrolux zur Verfügung stellt, verantwortlich.

2.2. Waren

Die Waren und ihre wesentlichen Merkmale werden auf der Website beschrieben, so dass der Kunde vor der Bestellung über diese informiert ist. Electrolux kann die Zusammensetzung, die Eigenschaften oder das Warensortiment auf der Website sowie deren Präsentation oder Verpackung ändern. Solche Änderungen gelten nicht rückwirkend für Bestellungen.

2.3. Vertragsschluss

2.3.1. Der Kunde gibt seine Bestellung auf, indem er den Online-Kassenvorgang auf der Website ausfüllt ("Bestellung"). Vor Abschluss seiner Bestellung kann der Kunde eine Zusammenfassung seiner Bestellung sowie seine Liefer- und Kontaktinformationen überprüfen.

2.3.2. Bestellt ein Kunde bei Electrolux eine Ware, stellt das ein Angebot an Electrolux zum Abschluss eines Vertrages dar, das der Annahme durch Electrolux bedarf. Nachdem eine Bestellung aufgegeben wurde, erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese automatische Bestellbestätigung stellt die Annahme Ihres Angebots dar, ein Kaufvertrag ("Vertrag") zwischen dem Kunden und Electrolux kommt hiermit zustande. Wenn der Kunde die Zahlungsart PayPal gewählt hat, kommt der Vertrag spätestens zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande. Wenn der Kunde die Zahlungsart Sofortüberweisung gewählt hat, kommt der Vertrag spätestens zum Zeitpunkt der Bestätigung der Zahlungsanweisung an den Zahlungsdienstleister zustande.

2.3.3. Ist der Kunde Unternehmer, sind Teillieferungen zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

2.4. Lieferung

2.4.1. Die bestellten Waren werden innerhalb der in der Bestellbestätigung angegebenen voraussichtlichen Lieferfrist an die Lieferadresse in Deutschland versendet.

2.4.2. Je nach Art und Größe der Ware, können dem Kunden verschiedene Lieferarten zur Verfügung gestellt werden. Bevor der Kunde eine Bestellung aufgibt, wird er darüber informiert, wie die bestellte Ware geliefert wird. Wenn für die Lieferung ein Termin vereinbart werden muss, setzt sich Electrolux oder ein von Electrolux beauftragter Dritter im Anschluss an die Bestellung mit dem Kunden für eine Terminvereinbarung in Verbindung. Im Falle einer Lieferverzögerung von mehr als 14 Tage ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

2.4.3. Hat der Kunde in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Waren gekauft, kann Electrolux diese in mehreren getrennten Lieferungen versenden In dem Fall trägt Electrolux die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.

2.4.4. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Kunden oder eine vom Kunden zur Annahme bestimmte Person übergeben wird, auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur bei Übergabe, auf den Kunden über. Sollte der Kunde die bestellte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung nicht annehmen, gehen alle Kosten, die Electrolux für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands hat, zu Lasten des Kunden.

2.5. Installationsdienste

2.5.1. Die Lieferung der Ware umfasst nur dann die Installation, wenn dies auf der Website ausdrücklich angegeben ist oder wenn der Kunde die Installation der Ware separat beauftragt hat, indem er sie der Bestellung auf der Website hinzugefügt hat. Die folgenden Bedingungen gelten für alle von Electrolux oder einem von Electrolux beauftragten Dritten durchgeführten Installationsdienste:

  • Der Installationsservice ist von dessen Verfügbarkeit abhängig und wird ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt.
  • Die Preise für Installationen werden unter der Annahme festgelegt, dass diese Leistungen unter Standardbedingungen ausgeführt werden können. Wenn der Zugang zum Lieferort aus Gründen erschwert wird, die z.B. auf das Vorhandensein von Toren, engen Durchgängen, Verkehrsbeschränkungen für schwere Fahrzeuge, reduzierte Größe der Aufzüge, Fehlen von Aufzügen oder Hebevorrichtungen bei Lieferungen in die oberen Stockwerke zurückzuführen sind oder sich aus der Notwendigkeit ergeben, das Mobiliar für die Installation der bestellten Ware anzupassen, hat der Kunde dies Electrolux vor Auftragserteilung mitzuteilen. Teilt der Kunde solche Erschwernisse nicht mit, behält sich Electrolux vor, die hierdurch entstehenden Kosten dem Kunden zu berechnen.
  • Electrolux kann einen Dritten zur Durchführung des Installationsdienstes benennen und autorisieren. In diesem Fall erkennt der Kunde an, dass Electrolux in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzrichtlinie die für die Installation der Ware erforderlichen Informationen, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat, an von Electrolux für die Durchführung des Installationsdienstes benannte Dritten weitergeben kann.
  • Electrolux oder der Dritte werden sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um einen Termin für die durchzuführende Installationsdienste zu vereinbaren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Installateur seine Räumlichkeiten besichtigt und die Installationsdienste durchführt.
  • Die Installation findet nur statt, wenn während des Termins jemand in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten anwesend ist und der Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährleistet ist. Der Installateur wartet nicht über den vereinbarten Termin hinaus. Bei Überschreitung des Termins kann der Kunde einen neuen Termin vereinbaren. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
  • Wenn der Installateur aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit von Elektrizität und/oder eines Internetanschlusses, einer Wasserversorgung oder aufgrund anderer Störungen oder Behinderungen an den vorgesehenen Standorten keine Installationsarbeiten durchführen kann, hat der Kunde die zusätzlichen Kosten für einen neuen Installationstermin zu tragen, soweit er die vorgenannten Störungen zu vertreten hat.
  • Der Kunde ist berechtigt, eine erneute Erbringung der Installation zu verlangen oder vom Installationsvertrag zurückzutreten, wenn die erbrachte Installation nicht mangelfrei durchgeführt wurde. Wenn die fehlerhafte Installation (i) auf (Installations-) Anweisungen des Kunden zurückzuführen ist, die gegen die Anweisungen von Electrolux oder des Installateurs verstoßen, (ii) auf Missbrauch, Vernachlässigung, physische Schäden, Manipulation oder falsche Einstellung durch den Kunden oder (iii) auf normale Abnutzung und Verschleiß zurückzuführen ist, kann Electrolux eine angemessene Entschädigung verlangen.
  • Wenn der Kunde eine bestellte Ware, nach der Installation zurückgeben oder umtauschen möchte, ohne dass ein Mangel vorliegt, wird die Ware auf Kosten des Kunden deinstalliert.

2.5.2. Für bestimmte Waren besteht für den Kunden die Möglichkeit, zusätzliche Dienstleistungen auf der Website zu erwerben, wie z.B. eine erweiterte Garantie oder besondere Lieferbedingungen. Solche zusätzlichen Dienstleistungen können weiteren Bedingungen unterliegen, die in diesem Fall bei der Bestellung angezeigt und dem Kunden zur Verfügung gestellt und von diesem gesondert akzeptiert werden.

2.6. Preis und Lieferkosten

Die Preise der Waren und der zusätzlichen Dienstleistungen auf der Website sind inklusive Umsatzsteuer angegeben. Sofern nicht anders auf der Website oder während des Bestellvorgangs angegeben, sind in den Preisen keine Lieferkosten enthalten, die auf der Website gesondert angegeben sind. Die Preise können jederzeit, nicht aber mit Wirkung für die Vergangenheit, geändert werden.

2.7. Zahlung

2.7.1. Die Bezahlung ist auf die auf der Website angebotenen Zahlungsmittel beschränkt.

2.7.2. Der mit einer Kartenzahlung der Bank des Kunden erteilte Zahlungsauftrag ist unwiderruflich. Mit den durch die Kartenzahlung übermittelten Informationen autorisiert der Kunde Electrolux, das angegebene Konto in Höhe des Kaufpreises zu belasten.

2.7.3. Electrolux ergreift alle Maßnahmen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der auf der Website übertragenen Daten zu gewährleisten.

2.8. Rückgabegarantie

2.8.1. Zusätzlich zu dem gesetzlichen Widerrufsrecht bietet Electrolux dem Kunden eine freiwillige Rückgabegarantie. Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware kann der Kunde diese an Electrolux zurücksenden, wenn die Ware vollständig ist und sich in demselben Zustand befindet wie bei Erhalt. Waren, für die wegen ihrer Art kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, können Sie auch im Rahmen der Rückgabegarantie nicht zurückschicken. Für die Ausübung der Rückgabegarantie kommt es auf die fristgerechte Erklärung des Kunden gegenüber Electrolux an, von der Garantie Gebrauch zu machen. Die freiwillige Rückgabegarantie hat keine Auswirkung auf den Beginn oder Ende einer gesetzlichen Frist.

2.8.2. Die vorstehende Rückgabegarantie kann ausgeübt werden, indem der Kunde eine Benachrichtigung an Electrolux per Post an die folgende Adresse Hausgeräte GmbH, Fürther 246, 90429 Nürnberg oder per E-Mail an AEG.shop@electrolux.com sendet. Die Benachrichtigung kann entweder erfolgen, indem Electrolux ein ausgefülltes Rückgabeformular, das unter folgendem Link verfügbar ist zur Verfügung gestellt wird, oder indem eine andere ausdrückliche Erklärung über die Rückgabe der bestellten Ware abgegeben wird.

2.8.3. Im Falle einer Rückgabe muss der Kunde die Rücksendung der bestellten Ware spätestens vierzehn (14) Tage nach Mitteilung an Electrolux veranlassen. Für Waren, die durch Electrolux angeliefert worden sind, muss der Kunde sich mit Electrolux in Verbindung setzen, um einen Zeitpunkt für die Abholung der Ware zu vereinbaren. Die Abholung ist nur an der ursprünglichen Lieferadresse möglich.

2.8.4. Wenn der Kunde die bestellte Ware im Rahmen der Rückgabegarantie zurückschickt, erstattet Electrolux dem Kunden innerhalb von vierzehn (14) Tagen den Kaufpreis. Electrolux kann die Erstattung jedoch einbehalten, bis die Rücksendung bei Electrolux eingetroffen ist. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Kunden.

2.8.5. Die freiwillige Rückgabegarantie berührt nicht die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden oder das Widerrufsrecht gemäß Artikel II.

2.9. Gewährleistung und Ansprüche

2.9.1. Electrolux leistet Gewähr entsprechend den Vorschriften des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB). Die Rechte aus einer Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet Electrolux über die Art der Nacherfüllung. § 377 HGB bleibt unberührt.

2.9.2. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

2.9.3. Der Kunde kann sich bezüglich Beschwerden oder Forderungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder einer zusätzlich übernommenen Garantie entweder per Post an Electrolux Hausgeräte GmbH, Fürther Straße 246, 90429 Nürnberg oder per E-Mail service@electrolux.de an Electrolux wenden.

2.10. Erweiterte Garantie

2.10.1. Zusätzlich zu der in Artikel 9.1 genannten Gewährleistung hat der Kunde möglicherweise Anspruch auf eine erweiterte Garantie, wie in der Rechnung angegeben.

2.10.2. Abgesehen von der Dauer der Garantiezeit gelten die allgemeinen Garantiebedingungen, abrufbar unter https://www.aeg.de/overlays/garantiebedingungen/.

2.11. Installation und Verwendung

2.11.1. Die Ware muss immer in Übereinstimmung mit den Anweisungen und Warnhinweisen in der Bedienungsanleitung installiert und verwendet werden.

2.11.2. Sofern der Installationsservice nicht über die Website bestellt wurde oder ausdrücklich in der Bestellung enthalten ist, ist der Kunde für die korrekte Installation verantwortlich.

2.11.3. Die Installation einiger Waren erfordert den Einsatz von autorisiertem und fachlich qualifiziertem Personal, um das Risiko von Schäden an den Räumlichkeiten und/oder den bestellten Waren und/oder Personenschäden zu vermeiden, insbesondere bei der Installation, Verwendung und Wartung von Komponenten für die Verwendung von Gas, elektrischen Geräten, Hydraulikteilen und verwandten Komponenten. Der Kunde ist zum Lesen und Befolgen der Gebrauchsanweisung und/oder der Anweisungen auf der Verpackung der bestellten Waren verpflichtet.

2.11.4. Electrolux übernimmt keine Verantwortung für Ansprüche, die auf die ungeeignete Verwendung der Waren, ihrer falschen Handhabung oder einer falschen Installation durch den Kunden oder durch von diesem beauftragten Dritten zurückzuführen sind.

2.11.5. Für jegliche Informationen bezüglich der Wartung der Waren sollte der Kunde die Bedienungsanleitung lesen oder sich mit Electrolux in Verbindung setzen.

 

IV. ALLGEMEINE REPARATURBEDINGUNGEN

1. Ausführung der Reparatur

1.1. Großgeräte (z. Waschvollautomaten, Geschirrspüler) repariert Electrolux am Aufstellort, es sei denn, das Gerät kann nur in einer Werkstatt fachgerecht repariert werden; in letzterem Fall holt Electrolux das Gerät beim Kunden auf dessen Kosten ab. Der Zeitpunkt der Reparatur kann nur tagesgenau bestimmt werden. Kleingeräte werden nicht beim Kunden repariert. Die Versandkosten trägt der Kunde. Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, jedoch nur, soweit die Reparatur nicht von der gesetzlichen Gewährleistung umfasst ist.

1.2. Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendiensttechnikers erfolgt nach Arbeitswerten oder den im Einzelfall angebotenen Preisen, z.B. Festpreisen. Wird nach Arbeitswerten abgerechnet, so entspricht ein Arbeitswert einer Arbeitszeit von fünf Minuten. In den pro Auftrag abgerechneten Werten sind zwei Arbeitswerte für die Arbeitsvorbereitung enthalten. Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wegezeit und einer Kraftfahrzeugpauschale zusammen. Die Reparaturkosten sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten, soweit in dieser keine andere Zahlungsfrist bestimmt ist.

1.3. Elektrische Geräte dürfen nach den einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nur von entsprechenden Elektrofachkräften repariert werden.

2. Gewährleistung, Haftung

Im Falle einer mangelhaften Reparatur stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach dem Werkvertragsrecht zu (§§ 634 ff.). Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Werkleistung verjähren in einem Jahr. Die Haftung von Electrolux richtet sich nach Ziffer III. Nr. 1.5 dieser AGB.

3. Pfandrecht

Electrolux steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in den Besitz von Electrolux gelangten Geräten zu. Wird ein Gerät nicht spätestens drei Monate nach schriftlicher Aufforderung abgeholt und die Vergütung bezahlt oder die Annahme einer Rücklieferung verweigert, so entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und eine Haftung der Electrolux für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädigung und Untergang. Nach Ablauf dieser Frist ist Electrolux berechtigt, das Gerät zum Verkehrswert zu veräußern, wobei Electrolux den Verkauf einen Monat zuvor ankündigt. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Kunden erstattet.

 

IV. KUNDENZUFRIEDENHEIT UND DATENSCHUTZ

1. Die Leistungen der Electrolux umfassen auch die Nachbereitung der Lieferung bzw. die Vor- und Nachbereitung der Reparatur. Im Rahmen der Vorbereitung der Reparatur spricht Electrolux mit dem Kunden einen Termin sowie Art und Weise der Reparatur ab. Die Nachbereitung dient allein dazu, die Zufriedenheit des Kunden mit der Warenlieferung bzw. Reparatur zu ermitteln. In diesem Zusammenhang kontaktiert Electrolux oder ein von Electrolux beauftragter Dienstleister den Kunden zeitnah nach Auslieferung der Ware bzw. der Reparatur per Post, E-Mail oder telefonisch. Electrolux wird basierend auf diesen Rückmeldungen der Kunden ggf. die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Beanstandungen zu beheben oder für die Zukunft zu vermeiden. Electrolux möchte so sicherstellen, dass die gelieferten Waren bzw. die ausgeführten Reparaturen und die Abwicklung des Auftrages die Erwartungen der Kunden erfüllen. Diese Nachbereitung der Lieferung sieht Electrolux deshalb als wesentlich an für einen guten Service. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, einer Kontaktaufnahme durch Electrolux zwecks Nachbereitung zu widersprechen.

2. Electrolux verarbeitet die anvertrauten personenbezogenen Datenunter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Dazu zählt insbesondere die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz, die Zweckbindung, die Determinierung, die Richtigkeit der Verarbeitung, die Speicherbegrenzung als auch die Integrität und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten. Dies gilt auch bei einer etwaigen Verarbeitung durch Dritte, die ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt.

3. Bzgl. der Informationspflichten nach Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung und für weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

 

V. VERPFLICHTUNG ZUR EINHALTUNG GELTENDEN RECHTS, VERBOT WEITERVERKAUF UND EXPORT

1. Electrolux legt Wert darauf, dass seine Vertragspartner und Kunden, die Unternehmer sind, sich wie Electrolux selbst einem fairen Wettbewerb verpflichtet fühlen und insbesondere die für sie jeweils geltenden Gesetze beachten. Der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet sich daher ausdrücklich, auch gegenüber Electrolux, im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Electrolux die geltenden Gesetze, insbesondere die Kartell- und Strafgesetze, zu beachten und nicht zu verletzen.

2. Ist der Kunde Unternehmer gilt, dass ein Weiterverkauf bezogener Ware in das außereuropäische Ausland nicht gestattet ist (Exportverbot). Ist der Kunde Großhändler, ist ein Weiterverkauf bezogener Ware an Endkunden untersagt.

 

VI. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND STREITBEILEGUNG

1. Electrolux ist nicht verpflichtet oder bereit an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

2. Alle Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Nürnberg, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

Stand: 15.09.2020